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Wirtschaftsprüfung

Wissen wo man heute steht. Strategie für morgen entwickeln.

Klar und effizient

Unternehmensprüfungen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt. Eine Vielzahl der Prüfungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Andere gibt die Geschäftsleitung freiwillig in Auftrag, um von unabhängiger Seite ein sachgerechtes, neutrales Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen zu erhalten.

Mit der DLP-Abschlussprüfung stellt der Auftrageber sicher, dass sein Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln einhält und vorgegebene Spielräume bei der Rechnungslegung nicht überschritten werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Urteil dokumentiert. Das Urteil über die Transparenz der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Form des Bestätigungsvermerks ist in erster Linie für einen größeren Personenkreis, in vielen Fällen die Öffentlichkeit, bestimmt. Außerdem unterstützt DLP in einem ausführlichen vertraulichen Prüfungsbericht insbesondere den Auftraggeber. So erhalten Sie einen detaillieren Bericht über mögliche Risiken der Unternehmensentwicklung oder besonders gut genutzte Chancen der vergangenen Periode. Die so ermittelten Informationen können die Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien in die operative, taktische und strategische Unternehmensgestaltung einfließen lassen.

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Unsere DLP-Dienstleistungen sind insbesondere

  • Pflichtprüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Prüfungen von Jahresabschlüssen öffentlicher Unternehmen gemäß § 53 HGrG
  • Prüfungen nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz
  • Prüfung der Jahresabschlussmeldungen im Zusammenhang mit Lizenzentgelten verschiedener Systemanbieter
  • Prüfung der Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 VerpackG
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern i.S. § 34 c GewO
  • Unternehmensbewertungen
  • Due Diligence Prüfung